DIE VORRAUSSETZUNGEN
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In meiner Praxis werden sowohl Privat- als auch Krankenkassen- patientInnen behandelt.
In der Regel werden die Leistungen der Logopädie bis zu 90% von der Krankenkasse übernommen.
Kinder sind nachwievor von der Selbstbeteiligung befreit.
Lassen Sie sich von Ihrem Berater der Krankenkasse wegen der gesetzlichen Eigen-Beiträge beraten.
Die 10 Euro Arztpraxis- gebühr brauchen Sie im Falle einer logopädischen Therapie nicht zu entrichten.
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DAS REZEPT
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Für die sprachtherapeutische Behandlung ist ein Rezept oder eine Verordnung erforderlich.
Sie erhalten ein Rezept nach der Konsultierung Ihres behandelnden Arztes.
Auf dem Rezept wird das Sprech-, Sprach- oder Schluckproblem und Voraussetzungen zur Behandlung beschrieben.
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DIE ABLÄUFE
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Ihr Arzt empfiehlt eine logopädische Begleitung.
Sie bekommen eine Verordnung.
Sie kommen zur unseren Praxis für die erste Behandlung.
In den ersten zwei Einheiten (45 oder 60 Min.) werden Fragen gestellt und div. Sprech- und Sprachtests durchgeführt.
Ziel ist es, die Ursache(n) der Kommunikationseinschränkung zu untersuchen und zu diagnostizieren.
Die Ergebnisse sowie die Prognose und evt. Therapiemaßnahmen werden mit Ihnen besprochen.
Die Therapie umfasst Übungen, eine Aufklärung über die Zusammenhänge und Hausaufgaben.
Für eine erfolgreiche Behandlung sollte in der Regel jeden Tag 10 Minuten selbstständig zu Hause geübt werden.
Die Lernprinzipien können Sie mit Autofahr-oder Klavierunterricht vergleichen.
Nur durch regelmäßiges Üben kommen dauerhaft beständige Erfolge zustande.
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